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Entlassungspapiere
Sie bekommen am Tag der Entlassung aus der stationären Behandlung Ihre Entlassungspapiere ((Kurz-)Arztbrief, Aufenthaltsbestätigung, etc.) mit, die Sie Ihrem Hausarzt bzw. Ihrem Arbeitgeber weiterleiten können.
Betreuung zu Hause
Wenn Sie es wünschen, sorgen wir auch gerne für eine vorübergehende Betreuung zu Hause. Unser Team der Sozialberatung/Entlassungsmanagement berät Sie gerne.
Kostenbeiträge
Die Österreichische Gesundheitsvorsorge zählt zu den besten der Welt. Die Sozialversicherung und das jeweilige Bundesland übernehmen die medizinischen Kosten, die während Ihres stationären Aufenthalts anfallen.
Aufgrund der Bestimmungen der Kärntner Krankenanstaltenordnung (§57 K-KAO) müssen stationäre Patienten in den Kärntner Krankenhäusern Kostenbeiträge entrichten. Die Höhe ist für durch den Landesgesundheitsfonds finanzierte (gemeinnützige, private und öffentliche) Krankenhäuser pro Bundesland gesetzlich einheitlich festgelegt und unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung.
Sie bekommen daher nach Beendigung Ihres Aufenthalts einen Erlagschein zugeschickt. Sollten Sie zusatzversichert sein, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Als Verpflegstag ist ein Tag zu verstehen, an dem der/die Patient/-in eine pflegerische/ärztliche Leistung im Rahmen seines/ihren stationären Aufenthalts erhält.
Sozialversicherte Patienten der Allgemeinen Gebührenklassen müssen folgende Beiträge zahlen:
Bei der Einhebung aller dieser drei Beiträge sind sowohl der Aufnahme- und Entlassungstag zu berücksichtigen. Alle diese drei Beiträge werden jedoch maximal für 28 Kalendertage im Kalenderjahr eingehoben.
Von der Verpflichtung zur Entrichtung dieser Beiträge ausgenommen sind Personen,
• für die bereits ein Kostenbeitrag nach anderen bundesgesetzlichen Regelungen
geleistet wird,
• die Anstaltspflege im Fall der Mutterschaft,
• im Krankheitsfall im Zusammenhang mit der Mutterschaft oder
• als Folge der Niederkunft in Anspruch nehmen, sowie
• die nachweislich von der Rezeptgebühr im Sinne sozialversicherungsrechtlicher
Bestimmungen befreit sind und
• die zum Zweck einer Organspende stationär aufgenommen werden.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung APM & Controlling – Administratives Patientenmanagement gerne zur Verfügung (Telefon +43 4352 533-76115).
Quellen:
Kärntner Gesundheitsfonds: https://www.gesundheitsfonds.at/service/patientinneninformation/aufenthaltskostenbeitrag, am 29.11.2016.
Öffentliches Gesundheitsportal Österreich: https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/Was_kostet_der_Spitalsaufenthalt_HK.html, am 29.11.2016.