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Patientenrechte
Die grundlegendsten Patientenrechte, wie sie in der Kärntner Krankenanstaltenordnung geregelt sind, lauten kurz gefasst:
Sie haben das Recht auf Menschenwürde
Sie haben das Recht auf Aufklärung und Zustimmung
Sie haben das Recht auf bestmögliche Behandlung
Sie haben das Recht auf Verschwiegenheit
Sie haben das Recht auf Übernahme der Spitalskosten
Sie haben das Recht auf religiöse Betreuung
Sie haben das Recht auf Beratung und Beschwerde
Sie haben das Recht auf Begleitpersonen (Mutter-Kind)
Sie haben das Recht auf Kontakt mit der Außenwelt
Sie haben das Recht, in Ihre Krankengeschichte Einsicht zu nehmen